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Der Digitale Tachograph
Erfassen und Nachtragen von Zeiten
Auszug
Mit der Einführung der VO (EWG) 3821/85 wurde im Jahr 1985 der Tachograph zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten europaweit verpflichtend. Zu dieser Zeit noch in Form eines EG-Kontrollgerät-Schaublattes in Papierform. Auf diesem wurden neben der durch den Fahrer handschriftlich vorzunehmenden Eintragungen auch die Geschwindigkeit, Wegstrecke, sowie die Zeitgruppen automatisch aufgezeichnet.Im Laufe der Zeit wurde dieses dann durch einen modularen Tachographen und letztlich durch die Einführung des digitalen Tachographen im Jahre 2006 ersetzt. Seitdem dürfen die „alten Tachographen“ zwar noch benutzt werden, aber gut 10 Jahren nach Einführung des digitalen Tachographen hat die Verwendung der digitalen Fahrerkarte in den Führerhäusern Einzug gehalten.
Jede neue Technik bringt Herausforderungen mit sich. Gerade in der richtigen Bedienung des digitalen Tachographen und die Verwendung der Fahrerkarte ist der Fahrer einmal mehr gefordert sich mit der Technik auseinander zu setzen. Dieser kleine Ratgeber soll dazu dienen diese Herausforderung in die richtige Handhabung umzusetzen.