Verbrauchervertragsrecht und allgemeines Vertragsrecht von Alexander von Vogel | Fragen der Kohärenz in Europa | ISBN 9783110911091

Verbrauchervertragsrecht und allgemeines Vertragsrecht

Fragen der Kohärenz in Europa

von Alexander von Vogel
Buchcover Verbrauchervertragsrecht und allgemeines Vertragsrecht | Alexander von Vogel | EAN 9783110911091 | ISBN 3-11-091109-4 | ISBN 978-3-11-091109-1

Verbrauchervertragsrecht und allgemeines Vertragsrecht

Fragen der Kohärenz in Europa

von Alexander von Vogel
Die Schaffung eines gemeinschaftsweit einheitlichen Regelwerks auf dem Gebiet des Vertragsrechts nimmt spätestens seit der Mitteilung der Europäischen Kommission über einen „Aktionsplan für ein kohärenteres europäisches Vertragsrecht“ immer konkretere Formen an. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kodifizierungsbestrebungen ist dem Verbrauchervertragsrecht als Kernmaterie des gemeinschaftsrechtlichen Vertragsrechts herausragende Bedeutung beizumessen. Das Werk bietet eine umfangreiche Darstellung des Europäischen Verbrauchervertragsrechts einschließlich des primärrechtlichen Hintergrundes (insb. Gesetzgebungskompetenz, Mindeststandardprinzip). Eine Untersuchung des Regelbestandes ist dabei unverzichtbare Grundlage für die eigentliche Fragestellung nach dem Verhältnis von verbraucherschützenden und allgemein vertragsrechtlichen Regeln im Europäischen Privatrecht. Der Autor beleuchtet dieses Verhältnis anhand verschiedener Kriterien (Ähnlichkeitsvergleich von Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und UN-Kaufrecht; rechtsvergleichende Betrachtung der systematischen Verortung in den Mitgliedstaaten; Gegenüberstellung von Schutzinstrumenten des Europäischen Verbrauchervertragsrechts und Grundprinzipien des Vertragsrechts). Er gelangt zu dem Schluß, daß sich die Fülle verbrauchervertraglicher Richtlinien nicht zuletzt mit Kompetenzdefiziten des Gemeinschaftsgesetzgebers auf dem Gebiet des Vertragsrechts erklären läßt. Dies hat zur Folge, daß sich die in den nationalen Vertragsrechtsordnungen vorherrschende Regel-Ausnahme-Relation nur sehr eingeschränkt auf das geltende Vertragsrecht der Gemeinschaft übertragen läßt.