×
Das Reichsgesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Kommentar zum praktischen Gebrauch für Juristen, Genossenschaften und ihre Mitglieder
herausgegeben von Ludolf Parisius, Hans Crüger, Adolf Crecelius und Fritz CitronFrontmatter -- Vorwort zur ersten Auflage -- Vorwort zur vierten Auflage -- Vorwort zur achten Auflage -- Vorwort zur neunten Auflage -- Vorwort zur zehnten Auflage -- Vorwort zur elften Auflage -- Vorwort zur zwölften Auflage -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Ergänzungen -- Einleitung -- Erster Teil. Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften -- Erster Abschnitt. Errichtung der Genossenschaft -- Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und der Genossen -- Dritter Abschnitt. Vertretung und Geschäftsführung -- Vierter Abschnitt. Revision -- Fünfter Abschnitt. Ausscheiden einzelner Genossen -- Sechster Abschnitt. Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft -- Siebenter Abschnitt. Konkursverfahren und Haftpflicht der Genossen -- Achter Abschnitt. Besondere Bestimmungen -- Neunter Abschnitt. Strafbestimmungen (§§ 146—154) -- Zehnter Abschnitt. Schlußbestimmungen (§§ 155—161) -- Gesetz, betreffend den Geschäftsbetrieb der Konsumanstalten vom 12. August 1896 -- Zweiter Teil (Anhang) -- A. Während des Krieges erlassene, noch geltende Notverordnungen -- B. Einige wichtige Gesetze aus der Seit nach dem Kriege -- C. Steuergesetzgebung und Genossenschaften -- D. Verordnung über das Genossenschaftsregister -- E. Bekanntmachungen der Zentralbehörden der Länder. —Verordnungen der Einzelstaaten, betreffend die Führung des Genossenschaftsregisters -- Sachregister -- Backmatter