Das Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften | Kommentar | ISBN 9783111527130

Das Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften

Kommentar

herausgegeben von Ludolf Parisius und Hans Crüger
Mitwirkende
Herausgegeben vonLudolf Parisius
Herausgegeben vonHans Crüger
Buchcover Das Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften  | EAN 9783111527130 | ISBN 3-11-152713-1 | ISBN 978-3-11-152713-0

Das Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften

Kommentar

herausgegeben von Ludolf Parisius und Hans Crüger
Mitwirkende
Herausgegeben vonLudolf Parisius
Herausgegeben vonHans Crüger
Vorwort -- Inhaltsoerzeichniß -- Abkürzungen -- Berichtigungen und Ergänzungen -- Einleitung -- Erster Theil. Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenoffeuschaften. Kam 1. Mai 1889 -- Gesetz, betreffend die Erwerbs-und Wirtschaftsgenossenschaften. -- Erster Abschnitt. Errichtung der Genossenschaft (§§ 1—16) -- Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und der Genossen (§§ 17—23) -- Dritter Abschnitt. Vertretung und Geschäftsführung (§§ 24—52) -- Vierter Abschnitt. Revision (§§ 53—64) -- Fünfter Abschnitt. Ausscheiden einzelner Genossen (§§ 65—77) -- Sechster Abschnitt. Auslösung und Nichtigkeit der Genossenschaft (§§ 73—97) -- Siebenter Abschnitt. Konkursverfahren und Haftpflicht der Genossen (§§ 98—118) -- Achter Abschnitt. Besondere Bestimmungen (§§ 119—145) -- Neunter Abschnitt. Strafbestimmungen (§§ 146—154) -- Zehnter Abschnitt. Schlußbestimmungen (§§ 156—161) -- Übergangsbestimmungen -- Gesetz, betreffend den Geschäftsbetrieb der Konsumanstalten vom 12. August 1896 -- Zweiter Theil. Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu demselben. Vom 11. Juli 1889 -- I. Allgemeine Bestimmungen -- II. Die Eintragungen in das Genossenschaftsregister -- III. Die Eintragungen in die Kiste der Genossen -- Der Reichskanzler -- Dritter Theil. Bekanntmachungen der Zentralbehörden der Kundesstaaten nach § 161 [171] Absatz II des Gesetzes des 1. Mai 1889 -- Sachregister -- Einleitung -- Bekanntmachung