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Rudolf von Jhering (1818-1892) war einer der führenden Vertreter der Rechtswissenschaft im Deutschland des 19. Jahrhunderts und wurde bekannt durch die Entwicklung einer ausgefeilten Methodik für die „Begriffsjurisprudenz“ seiner Zeit. Dann jedoch wandte er sich fast schlagartig einer soziologischen und instrumentalistischen Jurisprudenz zu. Seine Sicht des Rechts als Produkt sozialer Auseinandersetzungen und als „Mittel zum Zweck“ prägte das Rechtsdenken des zwanzigsten Jahrhunderts in Deutschland und darüber hinaus, insbesondere in den Vereinigten Staaten. Jherings Werk zeichnet sich durch einen außergewöhnlichen Reichtum an Ideen und Perspektiven, aber auch durch tief verwurzelte Spannungen und Widersprüche aus. Es wirft grundlegende Fragen nach der historischen Kontingenz des Rechts, seiner Legitimität und der Bedeutung der Gerechtigkeit auf.