Landesbauordnung für Baden-Württemberg von Helmut Sauter | mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung, Feuerungsverordnung, Garagenverordnung und weiteren ergänzenden Vorschriften | ISBN 9783170433731

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung, Feuerungsverordnung, Garagenverordnung und weiteren ergänzenden Vorschriften

von Helmut Sauter, Klaus Imig und Volker Hornung
Mitwirkende
Autor / AutorinHelmut Sauter
Autor / AutorinKlaus Imig
Autor / AutorinVolker Hornung
Buchcover Landesbauordnung für Baden-Württemberg | Helmut Sauter | EAN 9783170433731 | ISBN 3-17-043373-3 | ISBN 978-3-17-043373-1

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung, Feuerungsverordnung, Garagenverordnung und weiteren ergänzenden Vorschriften

von Helmut Sauter, Klaus Imig und Volker Hornung
Mitwirkende
Autor / AutorinHelmut Sauter
Autor / AutorinKlaus Imig
Autor / AutorinVolker Hornung
Das Werk fasst die in der Praxis wichtigsten Vorschriften des Bauordnungsrechts zusammen. Es enthält als zentrale Regelung in diesem Bereich die novellierte Landesbauordnung 2023. Es umfasst ferner die die Landesbauordnung konkretisierende Ausführungsverordnung sowie die Verfahrensverordnung, in der die Regelungen über die der Baurechtsbehörde einzureichenden Bauvorlagen und der Prüfverzicht bei bautechnischen Nachweisen zusammengefasst sind. Abgedruckt sind des Weiteren die Feuerungsverordnung mit den baurechtlichen Anforderungen an Feuerungsanlagen sowie die Garagenverordnung. Ferner ist die Verwaltungsvorschrift über die Herstellung notwendiger Stellplätze, die Verwaltungsvorschrift über Vordrucke im verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie ein Verzeichnis der unteren Baurechtsbehörden berücksichtigt. Vervollständigt wird die Vorschriftensammlung durch ein Sachregister, das ein rasches Auffinden der einschlägigen Vorschriften ermöglicht. Das Werk stellt Bauherren, Architekten, Ingenieuren, allen am Bau Beteiligten und nicht zuletzt den Baurechtsbehörden eine handliche und stets griffbereite Hilfe für die tägliche Arbeit zur Verfügung. Die LBO-Novelle vom 13. Juni 2023 ist berücksichtigt.