Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht. von Matthias Peine | ISBN 9783428536627

Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht.

von Matthias Peine
Buchcover Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht. | Matthias Peine | EAN 9783428536627 | ISBN 3-428-53662-2 | ISBN 978-3-428-53662-7
'[.] Die Arbeit ermöglicht erstmals eine fundierte Diskussion über die Zusatzverantwortlichkeit, die auch unter modernen familienpolitischen Aspekten geführt werden wird und die sich mit den Lösungsentwürfen des Autors wird auseinandersetzen müssen.' Prof. Dr. Kay Waechter, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 23/2012'[.] Peines Doktorschrift ist vorzüglich gelungen. Sie hat sich einer klar abgrenzbaren und im wissenschaftlichen Schrifttum bislang in bemerkenswerter Weise vernachlässigsten Thematik angenommen und arbeitet diese umfassend und unter vielfältigen Blickwinkeln auf. Umfangreicher historischer Rückblick, akribische Analyse des einfachgesetzlichen Bestands, Aufarbeitung der heterogenen Dynamik und souveräne Diskussion und Bewältigung der Rechstfragen vereinen sich zu einer gelungenen Darstellung, die insoweit innovativ ist. [.]' Dr. Markus Thiel, in: Polizei & Wissenschaft, 2/2012

Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht.

von Matthias Peine
Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht wurde als solche bislang nicht wissenschaftlich untersucht. Matthias Peine gibt einen ersten Überblick über das Haftungsinstitut im Ganzen. Er legt die Entstehungsgeschichte offen und stellt die Regelungsvielfalt des Tatbestands 'Zusatzverantwortlichkeit' in den Gesetzen des Bundes und der Länder dar. Ergebnis der Arbeit ist eine umfassende Dogmatik des Haftungsinstruments. Ein Teilergebnis ist, dass die Zusatzverantwortlichkeit eine kraft Gesetzes bestehende selbständige Verantwortlichkeit regelt. Die Gesetze erweitern den Kreis der Verantwortlichen in einer Weise, die sich nicht aus der Unmittelbarkeitstheorie ableiten lässt. Der Zusatzverantwortliche ist ein Nichtstörer. Die gesetzlichen Regeln knüpfen an den Tatbestand Nichtstörer die Rechtsfolgen des Tatbestands Verhaltensstörer. Der Zusatzverantwortliche ist ein fiktiver Verhaltensstörer. Weiterhin stellt der Autor die Gründe für die geringe praktische Bedeutung der Zusatzverantwortlichkeit heraus. Er versucht den Anwendungsbereich der Zusatzverantwortlichkeit auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen und schlägt rechtspolitisch einen Musterparagraphen vor. Dieser soll die Anwendbarkeit des Instituts in der Praxis erleichtern und die Einsatzmöglichkeiten erhöhen.