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Fachanwälte Bank- und Kapitalmarktrecht; Wirtschaftsprüfer, Steuerberater; Kapitalverwaltungsgesellschaften; Banken; Emissionshäuser; Asset Manager; Aufsichtsbehörden (BaFin etc.); Verbände (Fonds-, Investment- und Bankenbranche); Unternehmensfinanzierer; Crowdfunding und -lending Plattformen (z.B. Companisto, Bettervest, Exporo, Funder Nation, Seedmatch, Startnext oder Kickstarter) sowie sonstige Schwarmfinanzierungsdienstleister, Krypto- und Security-Token-Anbieter
VermAnlG
Vermögensanlagengesetz mit Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung und Schwarmfinanzierungsverordnung (EU) 2020/1503 - - Kommentar
herausgegeben von Lea Maria Siering und Anna Lucia Izzo-WagnerUm Informationsgrundlagen der Anleger zu verbessern und die Aufsicht und ihre Befugnisse zu stärken, ist das Vermögensanlagenrecht zuletzt mit vielseitigen Neuregelungen in Bewegung geblieben. Für Schwarmfinanzierungsdienstleister und neue grenzüberschreitende Finanzierungsperspektiven vereinheitlicht zudem die ECSPR künftig das Aufsichtsrecht.
Welche Chancen und Auswirkungen für Geschäftsmodelle, Portfolios und Aufsichtspraxis sich dabei konkret ergeben, beleuchtet die umfassend aktualisierte 2. Auflage dieses Kommentars. Ein ausgewogenes Autorenteam aus Aufsicht, Anwaltschaft und Unternehmen stellt Ihnen alles Wichtige zusammen:
Viele Muster und Formulierungsbeispiele, insb. für die Erstellung bzw. Prüfung eines Verkaufsprospekts und dazugehöriger Dokumente (z. B. VIB, KIIS oder die Vorgaben zur Anleger-Kenntnisprüfung ), unterstützen Sie bei der sicheren Rechtsanwendung.
Welche Chancen und Auswirkungen für Geschäftsmodelle, Portfolios und Aufsichtspraxis sich dabei konkret ergeben, beleuchtet die umfassend aktualisierte 2. Auflage dieses Kommentars. Ein ausgewogenes Autorenteam aus Aufsicht, Anwaltschaft und Unternehmen stellt Ihnen alles Wichtige zusammen:
Viele Muster und Formulierungsbeispiele, insb. für die Erstellung bzw. Prüfung eines Verkaufsprospekts und dazugehöriger Dokumente (z. B. VIB, KIIS oder die Vorgaben zur Anleger-Kenntnisprüfung ), unterstützen Sie bei der sicheren Rechtsanwendung.