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Bautechnische Regeln und Grundsätze
Zum Gebrauche bei Prüfung von Bauanträgen und Überwachung von Bauten in polizeilicher hinsicht zusammengestellt
von D. SiebertInhaltsverzeichnis
- I. Periode Bis zur Erwerbung der Mark Brandenburg durch die Hohenzollern Vom J. 1134 bis zum J..
- Kap. I. Die markgräfliche Gewalt.
- Kap II. Die Dorfverwaltung.
- Kap III. Die Provinzialverwaltung.
- Kap. IV. Die Stadtverwaltung.
- Kap. V. Die Großebeamten und die Centralverwaltung.
- Kap. VI. De Kriegshoheit.
- Kap. VII. Die Justizhoheit.
- Kap. VIII. Die Polizeihoheit.
- Kap. IX. Die Finanzhoheit.
- Kap. X. Die Kirchenhoheit.
- II. Periode Bis zur Errichtung des Geheimen Rats Vom J. 1415 bis zum J..
- Kap. I. Die kurfürstliche Gewalt.
- Kap. II. Die Dorfverwaltung.
- Kap. III. Die Vogtei- und Amtsverwaltung.
- Kap. V. Die Landeshuptmannschaften und die neumärkische Regierung.
- Kap. VI. Die Centralverwaltung.
- Kap. VII. Die Kriegshoheit.
- Kap. VIII. Die Justizhoheit.
- Kap. IX. Die Polizeihoheit.
- Kap. X. Die Jinanzhoheit.
- Kap. XI. Die Kirchenhoheit.
- III. Periode. Biz zum Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I. Vom I. 1604 bis zum I..
- Kap. I. Die kurfürstliche und königliche Gewalt.
- Kap. III. Die Stadtverwaltung.
- Kap. IV. Die Organisation der Verwaltungsbehöden in den einzelnen Provinzen.
- Kap. V. Der Geheime Rat.
- Kap. VI. Die auswärtige Hoheit.
- Kap. X. Die Finanzhoheit.