Die Relevanz der «Business Judgement Rule» (§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG) für die Vorstandsuntreue von Philip Peter Schmidt | Unter Rückschluss auf die Handhabung des Untreuetatbestands bei der Beurteilung unternehmerischer Vorstandsentscheidungen | ISBN 9783653049497

Die Relevanz der «Business Judgement Rule» (§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG) für die Vorstandsuntreue

Unter Rückschluss auf die Handhabung des Untreuetatbestands bei der Beurteilung unternehmerischer Vorstandsentscheidungen

von Philip Peter Schmidt
Buchcover Die Relevanz der «Business Judgement Rule» (§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG) für die Vorstandsuntreue | Philip Peter Schmidt | EAN 9783653049497 | ISBN 3-653-04949-0 | ISBN 978-3-653-04949-7
Inhaltsverzeichnis

Die Relevanz der «Business Judgement Rule» (§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG) für die Vorstandsuntreue

Unter Rückschluss auf die Handhabung des Untreuetatbestands bei der Beurteilung unternehmerischer Vorstandsentscheidungen

von Philip Peter Schmidt

Mit der vorliegenden Abhandlung liegt erstmals eine umfassende Untersuchung der Relevanz der Business Judgement Rule gemäß § 93 Abs. 1 S. 2 AktG für die Vorstandsuntreue vor. Die Untersuchung erstreckt sich sowohl auf die Frage des Bestehens einer entlastenden (strafausschließenden) als auch einer belastenden (strafbegründenden) Relevanz. Der Autor unterscheidet dabei nach unmittelbarer und mittelbarer Relevanz. Im Zentrum der Arbeit steht die Herleitung einer mittelbar belastenden Relevanz in Form einer Indizwirkung für den Fall eines Verstoßes gegen einzelne Kriterien der Business Judgement Rule. Der Autor untersucht dabei eine Übertragbarkeit des aktienrechtlich im Rahmen von § 93 Abs. 1 S. 1 und 2 AktG jeweils anzulegenden ex ante-Maßstabs auf die strafrechtliche Wertungsebene. Er bringt schließlich die festgestellte mittelbare Relevanz einer Nichterfüllung der einzelnen Kriterien der Business Judgement Rule für das Vorliegen einer untreuerelevanten Pflichtverletzung unter Zugrundelegung des Maßstabs von § 93 Abs. 1 S. 1 AktG zuzüglich eines strafrechtlichen Evidenzkriteriums in Bezug zur einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.