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Nicht ob die katholische Kirche das Recht auf Religionsfreiheit anzuerkennen hat, ist seit der bahnbrechenden Erklärung Dignitatis humanae des Zweiten Vatikanischen Konzils die Frage, sondern was für sie aus der Anerkennung dieses Menschenrechts folgt. Die Konsequenzen lassen sich aus zwei Perspektiven entfalten. Zum einen ist die Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen wie als Institution dank rechtlich garantierter Religionsfreiheit Akteurin. Durch dieses Recht, das der weltanschaulich neutrale Staat zu achten, zu schützen und zu gewährleisten hat, wird Christen wie auch der Kirche eine religiöse Praxis ohne Zwang und Diskriminierung ermöglicht. Zum anderen ist die Kirche Anwältin für Religionsfreiheit. Als zivilgesellschaftliche Akteurin sieht sie es als ihre moralische Aufgabe an, Verteidigerin gleicher religiöser Freiheit zu sein.