Bürgerliches Recht von Thomas Zerres | Ein einführendes Lehrbuch in das Zivil- und Zivilprozeßrecht | ISBN 9783662061824

Bürgerliches Recht

Ein einführendes Lehrbuch in das Zivil- und Zivilprozeßrecht

von Thomas Zerres
Buchcover Bürgerliches Recht | Thomas Zerres | EAN 9783662061824 | ISBN 3-662-06182-1 | ISBN 978-3-662-06182-4

Bürgerliches Recht

Ein einführendes Lehrbuch in das Zivil- und Zivilprozeßrecht

von Thomas Zerres
Aus den gegenwärtig verfügbaren Einführungen in das Zivilrecht hebt sich die Dar stellung von Thomas Zerres mehrfach hervor: Zum einen informiert sie kurz und bündig auch über die Grundzüge der ZPO; zum andern beschränkt sie sich, wie es einer Einführung durchaus zukommt, im wesentlichen auf die ersten drei Bücher des BGB, wobei deren Darstellung eine knappe Erläuterung der juristischen Ar beitstechnik vorangestellt ist. Der wichtigste Vorzug des „einführenden Lehrbuchs“ scheint mir aber darin zu liegen, daß es sich gezielt an Studienanfänger und andere interessierte Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse richtet. Diesen gegenüber geht es zunächst um den Abbau der Scheu vor dem vermeintlich trockenen und überaus abstrakten Gegenstand des allgemeinen Zivilrechts, um das Hineindenken in das Zu sammenspiel verschiedener Rechtsvorschriften und deren spezifische, von der All tagssprache häufig abweichende Begrifflichkeit. Durch Schaubilder, insbesondere aber durch eine Vielzahl von einfachen Beispielen gelingt es Zerres, die Einstiegs hürden so weit wie möglich abzubauen, ohne damit die gebotene inhaltliche Präzisi on zu vernachlässigen. Ein „ Lehrbuch“ , das ohne Fußnoten auskommt und nur sel ten Belege im Text enthält, mag zwar eher ein „Lernbuch“ sein; das vorangestellte Literaturverzeichnis ermöglicht es jedoch dem Leser, nach Durcharbeiten des „Bür gerlichen Rechts“ mit Gewinn zu weiterführenden Lehrbüchern, Monographien und Beiträgen zu greifen. Andererseits leistet der „Zerres“ aber auch zur Rekapitulation des nötigen Grundwissens vor (mündlichen) Prüfungen gute Hilfe - nicht nur an gehenden Juristen, sondern gleichermaßen Ökonomen und Technikern.