Rauschdrogen von Thomas Geschwinde | Marktformen und Wirkungsweisen | ISBN 9783662562758

Rauschdrogen

Marktformen und Wirkungsweisen

von Thomas Geschwinde
Buchcover Rauschdrogen | Thomas Geschwinde | EAN 9783662562758 | ISBN 3-662-56275-8 | ISBN 978-3-662-56275-8

“… nicht nur Ärzte, Psychologen, sondern auch Juristen und Kriminalbeamte sowie Gutachter im Bereich der Forensischen Medizin und Toxikologie und überhaupt für alle, die in ihrem täglichen Aufgabengebiet mit Rauschdrogen und ihren Folgen konfrontiert sind. ... bezüglich der diagnostischen, therapeutischen und präventiven Aufgaben des medizinischen Alltags, ist die 8. Auflage der Rauschdrogen von Th. Geschwinde ein begrüßenswerter Markstein, der das schwerwiegende (im wahrsten Sinn des Wortes) Werk schon jetzt zu einem Klassiker gemacht hat ...” (Psychische Störungen heute, Jg. 64, September 2018)

Rauschdrogen

Marktformen und Wirkungsweisen

von Thomas Geschwinde
Die Neuauflage geht neben den „klassischen“, meist halbsynthetisch gewonnenen Drogen wie etwa Cocain vertiefend auf vollsynthetische Rauschdrogen ein, die häufig zunächst als research chemicals etwa im Rahmen der Schmerzbehandlung entwickelt worden waren, seit Beginn des 21. Jahrhunderts jedoch in zunehmendem Ausmaß auch in Deutschland auf den illegalen Drogenmarkt drängen. Gleichzeitig wird verstärkt auch auf pflanzliche Stoffe eingegangen, die in Europa bisher weitgehend unbekannt waren, nunmehr jedoch im Zuge des dominierenden polyvalenten Missbrauchs und riskanter Konsummuster weltweit über Online-Shops ohne weiteres verfügbar sind und in unterschiedlichsten Kombinationen mit Vollsynthetica als „Legal High“-Produkte vertrieben werden - ohne dass die Zusammensetzung für den Konsumenten erkennbar und das Gefährdungspotential einschätzbar wäre. Ein weiterer Schwerpunkt der Neuauflage ist das NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz), mit dem der deutsche Gesetzgeber eine Abkehr vom bisherigen System einer enumerativen Aufnahme aller Stoffe in sog. Positivlisten vollzieht. Ebenfalls ist das sog. „Cannabis-Gesetz“ bereits eingearbeitet.