Fallstudien zum Internationalen Management | Grundlagen - Praxiserfahrungen - Perspektiven | ISBN 9783663100324

Fallstudien zum Internationalen Management

Grundlagen - Praxiserfahrungen - Perspektiven

herausgegeben von Joachim Zentes und Bernhard Swoboda
Mitwirkende
Herausgegeben vonJoachim Zentes
Herausgegeben vonBernhard Swoboda
Buchcover Fallstudien zum Internationalen Management  | EAN 9783663100324 | ISBN 3-663-10032-4 | ISBN 978-3-663-10032-4

Fallstudien zum Internationalen Management

Grundlagen - Praxiserfahrungen - Perspektiven

herausgegeben von Joachim Zentes und Bernhard Swoboda
Mitwirkende
Herausgegeben vonJoachim Zentes
Herausgegeben vonBernhard Swoboda
Bis Ende des Jahres 1994 gab es keine internationale Organisation, die für Fragen des internationalen Güter- und Dienstleistungshandels zuständig gewesen wäre. Stellvertre tend für eine Organisation fungierte das Allgemeine Zoll-und Handelsabkommen GA TI (General AJ? reement on Tariffs and Trade) aus dem Jahr 1947. Dieses Abkommen bil dete die Grundlage für mehrere internationale Verhandlungsrunden, in deren Verlauf in den Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg die administrativen Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Güterhandel deutlich verringert wurden. Die bislang achte und letzte dieser Verhandlungsrunden war die sogenannte Uruguay-Runde von 1986 bis 1994. Ihr wichtigstes Resultat war der Beschluß über die Gründung der Welthandelsor ganisation WTO ( World Trade Organization). Die Organisation hat ihren Sitz in Genf und nahm am I. Januar 1995 ihre Arbeit auf. Eine wichtige Aufgabe der WTO ist es, die Einhaltung des GA TI sowie der im Zuge der Uruguay-Runde neu geschlossenen Abkommen zu überwachen. Im GATI ist festgelegt, nach welchen Regeln der Prozeß der Liberalisierung des Güterhandels ablaufen soll. Zwei Grundsätze sind es, die unter den zahlreichen Bestimmungen des Vertrages von überragender Bedeutung sind: I. Das Prinzip der Meistbegünstigung: Jedes Land verpflichtet sich durch seinen Bei tritt, bei Importen nicht nach deren Herkunft zu diskriminieren. Wird beispielsweise für die Einfuhr von Gütern einer bestimmten Produktkategorie ein Zoll erhoben, so muß dieser in gleicher Höhe für Importe jedweder Herkunft erhoben werden. 2. Das Prinzip der lnländerbehandlung: Haben die Importe die Zollgrenze überschritten, so darf nicht weiter zwischen ihnen und im Inland hergestellten Waren diskriminiert werden.