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"Dieses Buch verdient nicht nur gelesen zu werden, es ist geradezu Pflichtlektüre jedes im Privatrecht Tätigen. Der Rezensent gesteht, es im Allgemeinen Teil bis weit hinein in den Besonderen und wieder in den Partien über die authentische Interpretation und die Überlegungen zum Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung geradezu mit Vergnügen und in einem Zug gelesen zu haben ... Dieses Buch ist aktuell, in allen Sachgebieten brauchbar und in den Hauptteilen geradezu spannend zu lesen, auch dort, wo man sich zum Widerspruch gereizt fühlt; also höchst empfehlenswert!”
Juristische Blätter 12/2000
Das Intertemporale Privatrecht
Übergangsfragen bei Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen im Privatrecht
von Andreas VonkilchErstmals werden umfassend die praktischen Probleme analysiert, die sich bei Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen im Privatrecht ergeben.
Neben einer Analyse der für die zeitlichen Aspekte von Gesetzen maßgeblichen Bestimmungen (Art 49 Abs 1 B-VG: §§ 3, 5, 8 und 9 ABGB) wird der kollisionsrechtliche Charakter des Intertemporalen Privatrechts dargelegt. Das Handbuch erörtert die meisten Bereiche des Privatrechts (Deliktsrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht, etc.). Von besonderer praktischer Relevanz ist die erstmalige systematische Darstellung des Intertemporalen Mietrechts. Weiters wird der Frage nachgegangen, wie bei einer Rechtsprechungsänderung das Vertrauen derer geschützt werden kann, die auf die bisherige, oft jahrzehntelang gefestigte Rechtsprechung vertraut haben.
Neben einer Analyse der für die zeitlichen Aspekte von Gesetzen maßgeblichen Bestimmungen (Art 49 Abs 1 B-VG: §§ 3, 5, 8 und 9 ABGB) wird der kollisionsrechtliche Charakter des Intertemporalen Privatrechts dargelegt. Das Handbuch erörtert die meisten Bereiche des Privatrechts (Deliktsrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht, etc.). Von besonderer praktischer Relevanz ist die erstmalige systematische Darstellung des Intertemporalen Mietrechts. Weiters wird der Frage nachgegangen, wie bei einer Rechtsprechungsänderung das Vertrauen derer geschützt werden kann, die auf die bisherige, oft jahrzehntelang gefestigte Rechtsprechung vertraut haben.