Österreichisches Familienrecht von Franz Gschnitzer | ISBN 9783709170588

Österreichisches Familienrecht

von Franz Gschnitzer
Mitwirkende
Autor / AutorinFranz Gschnitzer
Überarbeitet vonChristoph Faistenberger
Buchcover Österreichisches Familienrecht | Franz Gschnitzer | EAN 9783709170588 | ISBN 3-7091-7058-3 | ISBN 978-3-7091-7058-8

Österreichisches Familienrecht

von Franz Gschnitzer
Mitwirkende
Autor / AutorinFranz Gschnitzer
Überarbeitet vonChristoph Faistenberger
I. Grundtatsachen Die Natur treibt den Menschen zur Erhaltung der Art, obwohl sie vom einzelnen Opfer verlangt, denn die Frau muß die Leibesfrucht tra gen und gebären und die Eltern müssen vereint das Kind ernähren und erziehen. All das zehrt einen großen Teil unserer Lebenskraft auf; frei lich haben auch wir unsere Kraft aus dem Mark der Eltern gesogen. Auf diesen unerschütterlichen Naturgesetzen ist die Familie gegrün det und wird weiterbestehen, so sehr der Einfluß der öffentlichen Kör per auf Jugendfürsorge und -erziehung zunimmt: Blut ist ein beson derer Saft. ß. Begriff der Familie Unter Familie verstehen wir heute das Ehepaar mit seinen Kindern. Die uneheliche Zeugung begründet zwar ein Blutsband zwischen Eltern und Kind und auch ein Band zwischen den Erzeugern, aber eine Familie begründet sie nicht (§ 161). Ältere Rechte kennen die Großfamilie, an der Spitze den pater fami lias, unter seiner Gewalt (patria potestas, manus, Munt) Frau, Söhne, Schwiegertöchter, ledige Töchter, Enkel und das Gesinde. Das Bauern tum hat lange Zeit Reste dieser älteren Auffassung bewahrt: Die Dienst boten hießen auch Ehehalten. § 40 ABGB nennt Familie die Stammeltern mit ihren Nachkommen; vgl. Familienrat, Familienzusammenkunft. Beim Hochadel sprach man von Haus. Die Verbindung unter ihnen bezeichnet das ABGB mit dem heute allein dafür üblichen Ausdruck als Verwandtschaft. Zum Wandel der Familie aus soziologischer Sicht: Claessens/MiI hoffer (Hrsg.), Familiensoziologie (1975); J. J. Hagen, Soziologie für Juristen (1977) 11 ff; Rosenbaum (Hrsg.), Seminar: Familie und Gesell schaftsstruktur (1978).