Leitlinien Unfallchirurgie | ISBN 9783736988675

Leitlinien Unfallchirurgie

herausgegeben von Klaus Michael Stürmer
Buchcover Leitlinien Unfallchirurgie  | EAN 9783736988675 | ISBN 3-7369-8867-2 | ISBN 978-3-7369-8867-5
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Leitlinien Unfallchirurgie

herausgegeben von Klaus Michael Stürmer
Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. (DGU) gibt als wissenschaftliche Fachgesellschaft seit 1996 Leitlinien für die unfallchirurgische Diagnostik und Therapie heraus, die alle 5 Jahre überarbeitet werden. Die Leitlinien sind auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) stets aktuell abrufbar. Der direkte Link zu den einzelnen Leitlinien findet sich auf der Homepage der DGU: dgu-online. de. Bisher sind drei Auflagen der DGU-Leitlinien 1997, 1999 und 2001 als Buch erschienen. Die vorliegende 4. Auflage macht mit der ergänzenden E-Book-Ausgabe den entscheidenden Schritt in die Zukunft. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert, auch mit neuen Leitlinien. Die 4. Auflage enthält 26 aktuell gültige DGU-Leitlinien, davon 2 auf dem Niveau S-3 und 8 auf dem Niveau S-2 nach AWMF. Die Leitlinien Unfallchirurgie sind checklistenartig formuliert und haben eine einheitliche Gliederung, mit der man sich rasch orientieren kann. Das gilt besonders für das E-Book. Die Leitlinien werden von Experten als Federführende Autoren nach eingehender Literatur-Recherche formuliert und dann von der DGU Leitlinien-Kommission (gemeinsam mit der ÖGU) eingehend diskutiert. S2- und S3-Leitlinien sind zudem evidenzbasiert. Abschließend werden die Leitlinien mit dem Vorstand der DGU, mit der DGOOC und weiteren spezialisierten Fachgesellschaften konsentiert. Leitlinien können wegen des rasanten Wachstums des medizinischen Wissens und der relativ kurzen Halbwertszeit immer nur eine Momentaufnahme sein. Daher sollen die Leitlinien spätestens alle 5 Jahre überarbeitet werden. Danach erlischt die Gültigkeit.
Leitlinien berücksichtigen in erster Linie ärztlich-wissenschaftliche und nicht wirtschaftliche Aspekte. Insbesondere dürfen Leitlinien den medizinischen Fortschritt und neue ärztliche Methoden nicht behindern.
Auch wenn Leitlinien oft bei fraglichen Behandlungsfehlern heran gezogen werden, ist es Aufgabe des Gerichtsgutachters, den zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Medizinischen Standard zu beschreiben und dem Gericht mitzuteilen. Die Funktion des fachspezifischen und erfahrenen Gutachters kann nicht durch Leitlinien ersetzt werden, ihre Anwendung setzt medizinischen Sachverstand voraus.
Leitlinien sind keine Richtlinien und sind nicht in jeder individuellen Behandlungssituation uneingeschränkt anwendbar. Auch bei Leitlinien bestätigen begründete Ausnahmen die Regel. Selbst bei strikter Anwendung der Leitlinien kann das erwünschte Behandlungsergebnis nicht garantiert werden.