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„Bislang gibt es nur vereinzelte Werke zur Frage des kirchlichen Prozessrechts. Die Disser-tation von Johannes Hempel schließt hier eine wichtige Lücke, in dem das Verhältnis zwi-schen der staatlichen und kirchlichen Gerichtsbarkeit von beiden Perspektiven eingehend vertieft wird. Der Autor hat sich auf den Rechtskreis der Evangelischen Kirche in Deutsch-land beschränkt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn auch die Rechtslage der katholi-schen Kirche nach der KAGO dargestellt worden wäre. Sowohl für den Wissenschaftlicher als auch für den Praktiker stellt das Buch von Hempel ein wichtiges Nachschlagewerk dar.“
Dr. Evelyne Menges, Kirche und Recht 01-2021
Hempel - Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Inanspruchnahme staatlicher Gerichte zur Durchsetzbarkeit kirchengerichtlicher Beschlüsse im mitarbeitervertretungsrechtlichen Verfahren
von Johannes Hempel, herausgegeben von Jacob Joussen und Gregor ThüsingDie evangelische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen „unvollkommenen Rechtsschutz“ vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG. EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der kirchenrechtlich gewährte Rechtsschutz wird daher - insbesondere von der Mitarbeiterschaft - als Rechtsschutz „zweiter Klasse“ empfunden.
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob ein substantieller Rechtsschutz trotz des kirchlichen/christlichen Selbstverständnisses und des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur möglich, sondern aus rechtsstaatlichen und europarechtlichen Gründen sogar geboten ist. Ausführlich wird erörtert auf welche Weise im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche unter Einbeziehung der staatlichen Gerichte ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ohne dass dabei in das der Kirche von der Verfassung eingeräumte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.