›Hobbes und Hegel‹ – je nach dem Verständnis der Hegelschen Philosophie »reimt« sich diese Zusammenstellung, mehr oder weniger. Alfredo Bergés sieht – und ich denke: mit gutem Grund! – eine große Affinität beider Denker unter dem Leitbegriff des ›neuen Rechtsdenkens‹, wobei er allerdings der Ansicht ist, daß es Hegel gelingt, in seiner »geistesphilosophischen Begründung und Ausgestaltung des neuzeitlichen Rechtsdenkens« diejenigen Defizienzen zu beseitigen, die sich aus Hobbes prononciert materialistischer Grundlegung ergeben.
Walter Jaeschke
Der freie Wille als Rechtsprinzip
Untersuchungen zur Grundlegung des Rechts bei Hobbes und Hegel
von Alfredo BergésAusgehend von Hobbes zeigt der Verfasser auf, daß und weshalb der Rekurs auf den Willen als die rechtserzeugende Instanz die Grundlage der neuzeitlichen Rechtskonzeptionen ist, um dann mit Hegel zu fragen, welche systematischen Anforderungen ein solches neues Rechtsdenken zu bewältigen hat.