Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen von Matthias Jahn | ISBN 9783811440449

Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen

von Matthias Jahn, Christoph Krehl, Markus Löffelmann und Georg-Friedrich Güntge
Mitwirkende
Autor / AutorinMatthias Jahn
Autor / AutorinChristoph Krehl
Autor / AutorinMarkus Löffelmann
Autor / AutorinGeorg-Friedrich Güntge
Buchcover Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen | Matthias Jahn | EAN 9783811440449 | ISBN 3-8114-4044-6 | ISBN 978-3-8114-4044-9

Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen

von Matthias Jahn, Christoph Krehl, Markus Löffelmann und Georg-Friedrich Güntge
Mitwirkende
Autor / AutorinMatthias Jahn
Autor / AutorinChristoph Krehl
Autor / AutorinMarkus Löffelmann
Autor / AutorinGeorg-Friedrich Güntge
Ein Handbuch des Verfassungsrechts im Strafverfahren
Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen ist für die Strafverteidigung oft die letzte Möglichkeit, einen für den Mandanten unerwünschten Verlauf oder Ausgang des Strafverfahrens zu verhindern. Der Weg zu diesem Ziel ist jedoch voller Stolpersteine und Fallstricke.
Das Werk informiert schnell und praxisgerecht über die allgemeinen Zulässigkeits- und Substantiierungsanforderungen der Verfassungsbeschwerde in Strafsachen und die inhaltlichen Einzelprobleme quer durch das gesamte Straf- und Strafprozessrecht.
In der Neuauflage u. a.:
-Neue Rechtsprechung des BVerfG u. a. zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Rechtshilferecht („Solange III“), zum Verständigungsgesetz, Maßregelrecht, Telekommunikationsüberwachung, Klageerzwingungsverfahren, Kommunikation des Beschuldigten zum Verteidiger
-Erweiterte Prüfungskompetenz des BVerfG in wichtigen Sachbereichen
-Neues zur Anhörungsrüge
-Neue Praxishinweise und Checklisten zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
Das Handbuch richtet sich nicht nur an den in Verfassungsbeschwerden mit strafrechtlichem Bezug bereits erfahrenen Juristen, sondern auch an Verteidiger, die nur gelegentlich mit dem Verfassungsrecht konfrontiert werden. Gerade für sie ist das Buch eine wichtige Hilfe, weil wegen des Grundsatzes der Subsidiarität die Basis für Erfolg oder Misserfolg der Verfassungsbeschwerde in der Instanz gelegt wird.