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Verteidigung in der Hauptverhandlung
von Klaus MalekDie Hauptverhandlung ist das „Kernstück“ des Strafprozesses. Dies gilt auch nach Einführung der strafprozessualen Absprachen durch den Gesetzgeber, der dem klassischen „streitigen“ Verfahren als weitere Verfahrensart das „konsensuale“ Verfahren zur Seite gestellt hat. In beiden Fällen ist das in der Hauptverhandlung gefundene oder ausgehandelte Beweisergebnis die Grundlage der richterlichen Entscheidung. Die Zum Werk:
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