Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) von Gerhard Igl | Gesetzes- und Verordnungsbegründungen – Erläuterungen | ISBN 9783862165735

Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)

Gesetzes- und Verordnungsbegründungen – Erläuterungen

von Gerhard Igl
Buchcover Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) | Gerhard Igl | EAN 9783862165735 | ISBN 3-86216-573-6 | ISBN 978-3-86216-573-5
Inhaltsverzeichnis
Das Werk wendet sich an Hebammen und Entbindungspfleger und ihre Berufsverbände, Ausbildungsträger (Hebammenschulen und Hochschulen), Lehrende, Schulleitende und Verantwortliche für die Studiengänge sowie an die für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Behörden und Stellen.

Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)

Gesetzes- und Verordnungsbegründungen – Erläuterungen

von Gerhard Igl
Das reformierte Hebammengesetz und die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen sind zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Trotz außergewöhnlich langer Übergangszeiten sind die verantwortlichen Akteure schon jetzt gehalten, die Voraussetzungen für die reformierte hochschulische Ausbildung im Sinne eines dualen Studiums zu schaffen.
Das Werk enthält das Hebammengesetz und die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen sowie die wesentlichen Teile der amtlichen Begründungen hierzu. Eigenständig kommentiert werden zentrale Vorschriften des Hebammengesetzes. Die Richtlinie 2005/36/EG und die für Hebammen einschlägigen Anhänge zur Richtlinie werden ebenfalls abgedruckt.
Das Werk wendet sich an Hebammen und Entbindungspfleger und ihre Berufsverbände, Ausbildungsträger (Hebammenschulen und Hochschulen), Lehrende, Schulleitende und Verantwortliche für die Studiengänge sowie an die für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Behörden und Stellen.