[…] Die Untersuchung von Ingo Weckmann wendet sich zunächst dem Begriff der Rechtsdienstleistung, dem Berufsbild des Rechtanwalts sowie dem Produkt der Rechtsschutzversicherung zu. Auf der Grundlage wird die Betätigung von Rechtsschutzversicherern als Rechtsdienstleister erörtert. Dabei werden nicht nur die Leistungen nach den ARB 2012 auf ihre Konformität hin untersucht, sondern es werden auch weitere Modelle er Leistungserbringung beleuchtet. Ein Schwerpunkt der Arbeit bildet die Frage, ob die sehr restriktive Regelung des § RDG aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht halbar ist. Abschließend formuliert der Autor einen konkreten Vorschlag für die Änderung des § 4 RDG. Die Arbeit richtet sich nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Praktiker, die sich mit der Frage beschäftigen, wie weit sich Rechtsschutzversicherer vom Kostenerstatter zu (Rechts-)Dienstleister entwickeln können.
Rez. Zeitschrift für Versicherungswesen, 11/2018
Rechtsschutzversicherer als Rechtsdienstleister
Eine Analyse der Befugnisse von Rechtsschutzversicherern zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Beratung
von Ingo Weckmann, herausgegeben von Dirk Looschelders und Lothar MichaelDie Untersuchung von Ingo Weckmann wendet sich zunächst dem Begriff der Rechtsdienstleistung, dem Berufsbild des Rechtsanwalts sowie dem Produkt der Rechtsschutzversicherung zu. Auf der Grundlage wird die Betätigung von Rechtsschutzversicherern als Rechtsdienstleister erörtert. Dabei werden nicht nur die Leistungen nach den ARB 2012 auf ihre Konformität hin untersucht, sondern es werden auch weitere Modelle der Leistungserbringung beleuchtet. Ein Schwerpunkt der Arbeit bildet die Frage, ob die sehr restriktive Regelung des § 4 RDG aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht haltbar ist. Abschließend formuliert der Autor einen konkreten Vorschlag für die Änderung des § 4 RDG.
Die Arbeit richtet sich nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Praktiker, die sich mit Frage beschäftigen, wie weit sich Rechtsschutzversicherer vom Kostenerstatter zum (Rechts-)Dienstleister entwickeln können.