Schulgesetz der DDR 1965–1991/1992
Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem der DDR vom 25. Februar 1965
von Harald RockstuhlEINLEITUNG
Das hier neu herausgegben und transkrepierte 'Schulgesetz der DDR' (1965–1991/92) gibt einen guten Einblick in das Schul- und Bildungssystem der DDR.
Vorläufer waren das 'Gesetz über die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik', gültig vom 15. Dezember 1950 – 2. Dezember 1959 sowie das 'Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik' gültig vom 2. Dezember 1959 – 25. Februar 1965.
Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 (kurz Schulgesetz der DDR) wurde geändert durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR (Verfassungsgrundsätze) vom 17. Juni 1990 (Gesetzblatt Teil I, Seite 299), Arikel 1 Absatz 2 und dann aufgehoben durch die Schulgesetze der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von in den Jahren 1991 und 1992. Harald Rockstuhl
INHALT:
Fünfter Teil Einrichtungen der Berufsbildung Berufsausbildung 48 Aus- und Weiterbildung der Werktätigen 51 Lehrkräfte und Erzieher der Berufsbildung und ihre Aus- und Weiterbildung 54 Sechster Teil Fachschulen, Universitäten und Hochschulen Ingenieur- und Fachschulen 56 Künstlerische Fachschulen 61 Fachschullehrer 61 Universitäten und Hochschulen 62 Künstlerische Hochschulen 68 Hochschullehrer 70 Weiterbildung der Hoch- und Fachschulabsolventen 71
Siebenter Teil Kulturelle Einrichtungen 72
Achter Teil Planung und Leitung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems Leitung durch den Ministerrat und seine Organe 73 Leitung durch die örtlichen Volksvertretungen u. i. Organe 77
Neunter Teil Verantwortung der sozialistischen Gesellschaft für das einheitliche sozialistische Bildungssystem 80
Zehnter Teil Schlußbestimmungen 81 Am Rande zu § 79 Absatz 2 siehe auch dazu: 82
Schulsystem der DDR
Vorläufer waren das 'Gesetz über die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik', gültig vom 15. Dezember 1950 – 2. Dezember 1959 sowie das 'Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik' gültig vom 2. Dezember 1959 – 25. Februar 1965.
Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 (kurz Schulgesetz der DDR) wurde geändert durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR (Verfassungsgrundsätze) vom 17. Juni 1990 (Gesetzblatt Teil I, Seite 299), Arikel 1 Absatz 2 und dann aufgehoben durch die Schulgesetze der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von in den Jahren 1991 und 1992. Harald Rockstuhl
INHALT:
Fünfter Teil Einrichtungen der Berufsbildung Berufsausbildung 48 Aus- und Weiterbildung der Werktätigen 51 Lehrkräfte und Erzieher der Berufsbildung und ihre Aus- und Weiterbildung 54 Sechster Teil Fachschulen, Universitäten und Hochschulen Ingenieur- und Fachschulen 56 Künstlerische Fachschulen 61 Fachschullehrer 61 Universitäten und Hochschulen 62 Künstlerische Hochschulen 68 Hochschullehrer 70 Weiterbildung der Hoch- und Fachschulabsolventen 71
Siebenter Teil Kulturelle Einrichtungen 72
Achter Teil Planung und Leitung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems Leitung durch den Ministerrat und seine Organe 73 Leitung durch die örtlichen Volksvertretungen u. i. Organe 77
Neunter Teil Verantwortung der sozialistischen Gesellschaft für das einheitliche sozialistische Bildungssystem 80
Zehnter Teil Schlußbestimmungen 81 Am Rande zu § 79 Absatz 2 siehe auch dazu: 82
Schulsystem der DDR