
„Wer sich bereits während der Ausbildung mit dem internationalen Verfahrensrecht befasst, wird in diesem Werk zum einen eine hervorragende Quellensammlung vorfinden, zum anderen in instruktiv erklärter Weise die für die Rechtsanwendung relevanten Aspekte. In: StudJur-Online 3/2009 “Höhere Semester und Referendare profitieren insbesondere davon, dass man angesichts der wissenschaftlich präzisen Durchdringung der Probleme sowohl grundlegende Erkenntnisse erarbeiten kann als auch wegen des durchgängigen Praxisbezugs rasch Detailprobleme nachschlagen kann und damit auch schwierigste Fälle zu lösen imstande ist."In: Ex Libris WS 08/09
Das internationale Zivilprozessrecht ist in Deutschland nicht zusammengefasst geregelt. Die Normen des deutschen internationalen Zivilprozessrechts finden sich verstreut in der ZPO, teilweise auch in anderen Gesetzen. Die für die internationale Rechtsverfolgung wesentlichen Bestimmungen der §§ 110 (cautio iudicatum solvi), 293 (Nachweis und Feststellung ausländischen Rechts), 328 (Anerkennung ausländischer Zivilurteile), 722 f. (Vollstreckbarerklärung ausländischer Zivilurteile), 1061 (Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche) und 1067 ff. (Justizielle Zusammenarbeit in der EU) sowie die in der ZPO nicht geregelte internationale Rechtshängigkeit (Anh. zu § 261) sind in der Kommentierung in der 3. Auflage des Großkommentars zur ZPO von Wieczorek/Schütze zusammengefasst. Für die hier vorgelegte Sonderausgabe wurde die Kommentierung aktualisiert und neu kommentiert.