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Strafrechtsfreie Räume in Österreich und Deutschland
Ergebnisse eines rechtsvergleichenden Lehrprojekts
herausgegeben von Otto LagodnyVier exzellente Salzburger Diplomarbeiten stellen die österreichische Rechtslage zu Fragen dar, die in Deutschland völlig konträr behandelt werden:
- Die strafrechtsdogmatische Einordnung der tätigen Reue als Strafaufhebungsgrund (Mag. Bugelnig)
- Die bestehende geringe Menge an Tätigkeitsdelikten (Maga. Rauter)
- Die Überwachung von Gesprächen des Mandanten mit dem Strafverteidiger (Mag. Roitner)
- Die Existenz von „Vernehmungsverboten“ (Maga. Taferner)
- Auf dieser Grundlage werden rechtsvergleichend strafrechtsfreie Räume des materiellen Rechts und solche des Strafverfahrensrechts aufgezeigt.