Der Kommentar wendet sich sowohl an Dienstherrn als auch an die Mitglieder der Personalvertretungen sowie an die verbeamteten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern.
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, in: Verwaltungsrundschau 9/2013:
Magazin für Beamtinnen und Beamte, 5/2013:
Prof. Dr. Timo Hebeler, in: Zeitschrift für Beamtenrecht 9/2013:
Regierungsoberrat Dr. Andreas Viertelhausen, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 5/2013:
Beamtenstatusgesetz
Kommentar zum Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
von Dirk Lenders und Thorsten BaumannsDer Kommentar wendet sich sowohl an Personal-verwaltungen als auch an die Mitglieder der Personalvertretungen und gleichermaßen an alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern und Kommunen, die mit der Thematik befasst sind.
Seit der ersten Auflage aus dem Jahr 2012 sind zehn Jahre vergangen. Mittlerweile wurde die sog. Föderalismusreform auch in den Länderparlamenten umgesetzt. Die 2. Auflage berücksichtigt die zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen sowie die zum Beamtenstatusrecht ergangene Rechtsprechung und die entsprechende Literatur. Gesetzesstand ist der 1. August 2022. Die Literatur und Rechtsprechung wurde mit Stand Dezember 2021 berücksichtigt.
Seit der ersten Auflage aus dem Jahr 2012 sind zehn Jahre vergangen. Mittlerweile wurde die sog. Föderalismusreform auch in den Länderparlamenten umgesetzt. Die 2. Auflage berücksichtigt die zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen sowie die zum Beamtenstatusrecht ergangene Rechtsprechung und die entsprechende Literatur. Gesetzesstand ist der 1. August 2022. Die Literatur und Rechtsprechung wurde mit Stand Dezember 2021 berücksichtigt.