Löwe-Rosenberg. Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz / §§ 212-255a | ISBN 9783110274776

Löwe-Rosenberg. Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz / §§ 212-255a

herausgegeben von Jörg-Peter Becker, Christian Jäger, Gabriele Cirener, Andreas Mosbacher und Günther M. Sander
Mitwirkende
Herausgegeben vonJörg-Peter Becker
Herausgegeben vonChristian Jäger
Herausgegeben vonGabriele Cirener
Herausgegeben vonAndreas Mosbacher
Herausgegeben vonGünther M. Sander
Buchcover Löwe-Rosenberg. Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz / §§ 212-255a  | EAN 9783110274776 | ISBN 3-11-027477-9 | ISBN 978-3-11-027477-6

Löwe-Rosenberg. Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz / §§ 212-255a

herausgegeben von Jörg-Peter Becker, Christian Jäger, Gabriele Cirener, Andreas Mosbacher und Günther M. Sander
Mitwirkende
Herausgegeben vonJörg-Peter Becker
Herausgegeben vonChristian Jäger
Herausgegeben vonGabriele Cirener
Herausgegeben vonAndreas Mosbacher
Herausgegeben vonGünther M. Sander

Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der EMRK und des IPBPR. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig dargestellt.

Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen.

Band 6 bespricht den Abschnitt zur Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 212 bis 225a StPO) und den ersten Teil der Vorschriften zur Durchführung der Hauptverhandlung (§§ 226 bis 255a StPO) – der zweite Teil wird im Band 7 (§§ 256 bis 275 StPO) folgen. Durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 (BGBl. I S. 3202) sind u. a. die §§ 213, 243, 244, 251 und 254 geändert worden; zu diesen Änderungen enthält der vorliegende Band die ersten umfassenden Erläuterungen in einem Großkommentar.