Der Unternehmerregress beim Verbrauchsgüterkauf im Falle von grenzüberschreitenden Handelskäufen von Martin Schröder | Eine rechtsvergleichende und kollisionsrechtliche Betrachtung unter Berücksichtigung des deutschen und österreichischen Rechts sowie des UN-Kaufrechts, des DCFR und des Vorschlags für ein GEK | ISBN 9783161544170

Der Unternehmerregress beim Verbrauchsgüterkauf im Falle von grenzüberschreitenden Handelskäufen

Eine rechtsvergleichende und kollisionsrechtliche Betrachtung unter Berücksichtigung des deutschen und österreichischen Rechts sowie des UN-Kaufrechts, des DCFR und des Vorschlags für ein GEK

von Martin Schröder
Buchcover Der Unternehmerregress beim Verbrauchsgüterkauf im Falle von grenzüberschreitenden Handelskäufen | Martin Schröder | EAN 9783161544170 | ISBN 3-16-154417-X | ISBN 978-3-16-154417-0

Der Unternehmerregress beim Verbrauchsgüterkauf im Falle von grenzüberschreitenden Handelskäufen

Eine rechtsvergleichende und kollisionsrechtliche Betrachtung unter Berücksichtigung des deutschen und österreichischen Rechts sowie des UN-Kaufrechts, des DCFR und des Vorschlags für ein GEK

von Martin Schröder
Vertragsketten, die vom Hersteller über Zwischenhändler bis zum Letztverkäufer reichen, sind aus dem wirtschaftlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Solche Vertragsketten bergen jedoch potentielle rechtliche Risiken für die Glieder der Vertragskette - insbesondere, wenn der Letztverkäufer an einen Verbraucher verkauft hat. Art. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtline (1999/44/EG) enthält eine rudimentäre Regel über den Regress, die von den Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich umgesetzt wurde. Während die §§ 478, 479 BGB zum Regress entlang der Lieferkette ausgefeilte Regelungen enthalten, hat Österreich sich mit § 933b ABGB für eine andere Umsetzung des Kettenregresses entschieden. Nach einer vergleichenden Untersuchung der Umsetzungen geht Martin Schröder den folgenden Fragen nach: Wie gestalten sich die Regressfragen, wenn ein grenzüberschreitender Handelskauf vorliegt? Wie behandeln das UN-Kaufrecht und europäische Regelungsvorschläge den Regress des Letztverkäufers? Welchen Lösungsansatz hält das Internationale Privatrecht bereit?