Sozialgerichtsgesetz von Jens Meyer-Ladewig | Kommentar | ISBN 9783406798344

Sozialgerichtsgesetz

Kommentar

von Jens Meyer-Ladewig, Stephan Leitherer, Wolfgang Keller und Benjamin Schmidt
Mitwirkende
Autor / AutorinJens Meyer-Ladewig
Autor / AutorinStephan Leitherer
Autor / AutorinWolfgang Keller
Autor / AutorinBenjamin Schmidt
Buchcover Sozialgerichtsgesetz | Jens Meyer-Ladewig | EAN 9783406798344 | ISBN 3-406-79834-9 | ISBN 978-3-406-79834-4
Inhaltsverzeichnis 1

Sozialgerichtsgesetz

Kommentar

von Jens Meyer-Ladewig, Stephan Leitherer, Wolfgang Keller und Benjamin Schmidt
Mitwirkende
Autor / AutorinJens Meyer-Ladewig
Autor / AutorinStephan Leitherer
Autor / AutorinWolfgang Keller
Autor / AutorinBenjamin Schmidt
Zum Werk Der bewährte Praktiker-Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist nicht nur für alle Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit und für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Der Standardkommentar hat sich auch für Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträger sowie alle Personen und Institutionen, die sich beruflich mit dem SGG beschäftigen, zur erfolgreichen Anlaufstelle bei der Lösung aller prozessualen Fragestellungen im Sozialgerichtsverfahren entwickelt.
Vorteile auf einen BlickStandardkommentar zum SGGvon Richtern geschrieben für die PraxisBearbeitungsstand: Gesetzesänderungen bis Juni 2023 berücksichtigt Zur Neuauflage Es sind bereits folgende Gesetze berücksichtigt:8. SGB IV-ÄnderungsgesetzGesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den GerichtenGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsGesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2019/882Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änd. weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeGesetz zur Fortentwicklung der StrafprozessO und zur Änd. weiterer Vorschriften Zielgruppe Für Sozial- und Verwaltungsgerichte, Rechtsanwaltschaft, Agenturen für Arbeit sowie alle Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträger.