Verpachtung und Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe von Gerhard Hiller | Praxisleitfaden aus einkommensteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sicht | ISBN 9783891870877

Verpachtung und Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe

Praxisleitfaden aus einkommensteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sicht

von Gerhard Hiller und Wolfgang Horn
Mitwirkende
Autor / AutorinGerhard Hiller
Autor / AutorinWolfgang Horn
Buchcover Verpachtung und Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe | Gerhard Hiller | EAN 9783891870877 | ISBN 3-89187-087-6 | ISBN 978-3-89187-087-7

Verpachtung und Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe

Praxisleitfaden aus einkommensteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sicht

von Gerhard Hiller und Wolfgang Horn
Mitwirkende
Autor / AutorinGerhard Hiller
Autor / AutorinWolfgang Horn
Die 6., überarbeitete Auflage des Praxisleitfadens gibt den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung wieder. Das Buch wurde zusätzlich um zwei neue Kapitel ergänzt: „Die Verpachtung eines Mitunternehmeranteils“ und „Unentgeltliche Ausgliederung von Wirtschaftsgütern“.
Die Autoren beschreiben systematisch die denkbaren Modelle und zeigen anhand von Beispielsfällen und Beispielsrechnungen die einkommen- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen auf. Auf Verwaltungsentscheidungen und die aktuelle Rechtsprechung wird nicht nur ausführlich und beschreibend eingegangen, sondern auch argumentativ und Stellung beziehend i. S. einer abgewogenen Gestaltungsberatung.
So kann die gewinnwirksame Aufgabe der Betriebe vermieden werden, wenn ihre aktive Bewirtschaftung durch die Eigentümer zwar eingestellt wird, ihre Organisationseinheiten jedoch so fortbestehen, dass die Wiederaufnahme der Selbstbewirtschaftung durch die Eigentümerfamilien selbst oder auch in einer nachfolgenden Generation objektiv möglich ist. Die subjektive Absicht zur Unternehmensfortführung durch den Steuerpflichtigen selbst oder durch einen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger unterstellt die Rechtsprechung so lange, als die Betriebsaufgabe nicht erklärt und die wesentlichen Grundlagen des Betriebs erhalten oder zumindest identitätswahrend in der bisherigen Wirtschaftseinheit fortgeführt und auch in einer gleichen Rechtseinheit wieder zusammengeführt werden können. Dies erleichtert somit die ohnehin schwierige Vorbereitung des Unternehmens auf die Generationenfolge.