Glaubenstoleranz und Schisma im Russländischen Imperium von Heiko Schmidt | Die staatliche Politik gegenüber den Altgläubigen in Livland, 1850–1906 | ISBN 9783647310305

Glaubenstoleranz und Schisma im Russländischen Imperium

Die staatliche Politik gegenüber den Altgläubigen in Livland, 1850–1906

von Heiko Schmidt
Buchcover Glaubenstoleranz und Schisma im Russländischen Imperium | Heiko Schmidt | EAN 9783647310305 | ISBN 3-647-31030-1 | ISBN 978-3-647-31030-5
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Glaubenstoleranz und Schisma im Russländischen Imperium

Die staatliche Politik gegenüber den Altgläubigen in Livland, 1850–1906

von Heiko Schmidt
Die Studie untersucht das Verhältnis der Regierung des Russländischen Reiches und der orthodoxen Staatskirche zu den russischen Altgläubigen in Livland. Das Altgläubigentum entstand Mitte des 17. Jahrhunderts in Folge der Ablehnung liturgischer und ritueller Reformen durch einige Priester und einen beachtlichen Teil der Gläubigen. Die Arbeit behandelt den Wandel der Politik gegenüber den Altgläubigen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie fängt die Stimmen jener Beamten, Vertreter der Staatskirche und Intellektuellen der Zeit ein, deren Ideen und Handlungen für den Kurswandel der Regierung gegenüber den Altgläubigen maßgeblich waren. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die diskriminierende Politik Nikolajs I. Die Altgläubigen wurden in bisher ungekanntem Ausmaß in allen Bereichen ihres religiösen, familiären und sozio-ökonomischen Lebens entrechtet. Seit den 1860er Jahren vollzog sich schrittweise eine Kursänderung in Richtung größerer Toleranz gegenüber den Altgläubigen. Dieser Wandel fand im Spannungsfeld der aufgeklärt-absolutistischen Interessen der Regierung, die Altgläubigen für staatliche Zwecke nutzbar zu machen, und dem Versuch der orthodoxen Kirche, die Altgläubigen weiterhin als Schismatiker bekämpfen zu lassen, statt. Sämtliche Versuche der Regierung, den Altgläubigen größere Rechte zu gewähren, trugen aufgrund des Widerstands der orthodoxen Kirche Kompromisscharakter. Über die Bedenken der Staatskirche setzte sich die Regierung erst 1905 in Zeiten der Revolution hinweg und legalisierte das Altgläubigentum uneingeschränkt.